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ödp - Ortsverein Emskirchen

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  Grundgesetz, Art. 21 (Parteien)
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben.

Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 13 (Abgeordnete, Verantwortung)
(1) Der Landtag besteht aus den Abgeordneten des bayerischen Volkes.
(2) Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden.

 
     
 
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  Ökologisch-Demokratische Partei
im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
 
  ÖDP-Logo   1. Vorstand:
Jürgen Osterlänger
Tannscharn 21,
91448 Emskirchen
Telefon: 09104/1431
Email: j.osterlaenger@gmx.de
Internet: www.oedp-nea.de
 
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